Qualifizierung Heilerziehungshilfe
Qualifizierung zum/r Helfer/in in der Heilerziehungspflege
Die Maßnahme „Heilerziehungshilfe“ qualifiziert Personen aus dem SGBII-Bezug als Unterstützungskraft für den Bereich der Heilerziehungspflege.
Die rund einjährige Qualifizierung vermittelt den Teilnehmenden umfangreiche Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln
- Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Lebenswelt unterstützen und begleiten
- Individuell begleiten und pflegen
- An den Prozessen der Wahrnehmung, Gestaltung und Darstellung mitwirken und Medien anwenden
Die Qualifizierung orientiert sich inhaltlich an den Rahmenrichtlinien der Berufsfachschule zur Heilerziehungshilfe des niedersächsischen Kultusministeriums vom 2006.
Nach einer umfangreichen Eignungsfeststellung von knapp drei Monaten, in welchem die Teilnehmenden ihre Eignung für dieses Berufsfeld überprüfen können, findet eine elfmonatige fachliche Qualifizierung statt. Im Rahmen des verzahnten Unterrichtes findet die fachliche Qualifizierung an drei Tagen in der Woche als Unterricht, und an zwei Tagen in der Woche als Praxis statt.
Die Qualifizierung endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung.
Heilerziehungshelferinnen und -helfer können nach erfolgreicher Qualifizierung u.a. in folgenden Bereichen tätig werden:
- In Tagesstätten, Wohn- und Pflegheimen für Menschen mit und ohne Behinderung
- In Kindergärten
- In Werkstatten der Behinderteneinrichtungen
Begleitend zu den bereits genannten Qualifizierungsinhalten bieten wir Ihnen die Möglichkeit der sozialpädagogischen Begleitung, einen EDV-Grundlagenkurs, die Durchführung einer Potenzialanalyse, sowie eine Grundlagenschulung in der Hauswirtschaft mit dem Erwerb des Nachweises für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln nach dem §43 Abs.5 Infektionsschutzgesetz
Das Projekt „Heilerziehungshilfe“ wird durch den europäischen Sozialfond gefördert und unterstützt.