AGB
Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit. Davon bleibt die Möglichkeit, den Streit durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien gemäß § 37 VSBG beizulegen, unberührt.
In Kürze finden Sie hier unsere vollständigen AGB.