Teilhabe am Arbeitsleben in Betrieben
Unsere Beschäftigten können nicht nur in der Werkstatt, sondern auch in Betrieben auf sogenannten Außenarbeitsplätzen arbeiten. Die Beschäftigten sind dann zwar nach wie vor in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung angestellt und behalten die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche, leisten ihre Arbeit jedoch in einem Unternehmen der freien Wirtschaft.
Gemeinsam mit den Beschäftigten erstellen wir vorab ein ausführliches Fähigkeitsprofil mit den beruflichen und persönlichen Begabungen. Während ihrer Arbeit außerhalb der Werkstatt werden sie fachlich vom Fachdienst Arbeit nach Maß begleitet. Ein gesonderter Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Werkstatt, dem Betrieb und den Beschäftigten. Ziel ist nach Möglichkeit ein langfristiger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz im Unternehmen.