Außenarbeitsplätze
Außenarbeitsplätze sind wörtlich genommen "ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze. Das heißt: Die Beschäftigten sind nach wie vor in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung angestellt und haben die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche, leisten ihre Arbeit jedoch in einem Unternehmen der freien Wirtschaft.
Gemeinsam mit den Beschäftigten erstellen wir vorab ein ausführliches Fähigkeitsprofil. Darin fließen die beruflichen und persönlichen Begabungen ein. Während ihrer Arbeit außerhalb der Werkstatt werden sie fachlich von Werkstatt-Mitarbeitenden und dem Fachdienst „Arbeit nach Maß“ begleitet. Ein gesonderter Kooperationsvertrag regelt das Dreiecksverhältnis zwischen Werkstatt, Betrieb und Beschäftigten.
Ziel ist nach Möglichkeit ein langfristiger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz im Unternehmen.